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Diese Seiten sind entstanden aus dem Ärger heraus über die Politik der deutschen Bundesregierungen und Landesregierungen, insbesondere
- über deren anhaltender Ideenlosigkeit über neue Ansätze für Gesetzesreformen
- über die ständige Wankelmütigkeit der Regierungen, wenn die Lobbyisten eingreifen
- über die mit jedem neuen Gesetz weiter ausufernder Bürokratisierung.
- über den Ärger an der Verleugnung von Tatsachen, die uns jede Statistik schon lange voraussagt.
- über Reaktion anstatt Aktion.
 

Diese Seiten sollen also Ideen zu neuen Gesetzesvorhaben in UNO, EU, Bund und Land beinhalten und ich als Webmaster beginne selbstverständlich mit dem Bund und meinem Heimatland, Baden-Württemberg.

Die hier aufgeführten Gesetzesvorschläge können Reaktionen auf laufende Gesetzesvorschläge der Bundes- oder Landesregierungen sein, sie können aktuelle oder ältere rechtliche Situationen aufgreifen und gesetzlich zu lösen versuchen, es  können voll ausgearbeitete Gesetzesvorschläge (mit oder ohne Begründung) sowie auch einfache Gesetzesanregungen sein.

Es dürfen auch Grundgesetz- und Verfassungsänderungen vorgeschlagen werden, allein der Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes, wonach "die Art. 1 und 20 sowie die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes" nicht geändert oder aufgehoben werden dürfen, sollte eingehalten sein. Revolutionäres im Sinne einer Umstürzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes haben auf diesen Seiten nichts verloren, wohl aber revolutionäres bei Gesetzesreformen und Bürokratieabbau.

Falls Sie eine solche Idee oder mehrere Ideen, ob Gesetzesanregung oder Gesetzentwurf haben, senden Sie diesen an webmaster@neue-gesetzesideen-braucht-das-land.de.

Die Anregung oder der Entwurf werden unter den nachfolgenden Rubriken bei Bund oder Ländern unter Angabe Ihres Namens als Verfasser (aber ohne Adresse oder weiterer persönlicher Daten) veröffentlicht. Zur Veröffentlichung ist aus rechtlichen Gründen neben den persönlichen Angaben (Name, Adresse) des Verfassers auch die ausdrückliche Genehmigung zur Veröffentlichung des eingesendeten Textes erforderlich.

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© 1. März 2007


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